Handarthrose
Verschleiß von Hand- und Fingergelenken
Handarthrose ist durch Schmerzen und Steifheit in den Gelenken gekennzeichnet, da der Knorpel verschwindet. Oft wird dies als Gelenkverschleiß bezeichnet. Handarthrose tritt insbesondere in den Fingern und auf der Daumenseite der Hand oder des Handgelenks auf. Die Beschwerden treten mit dem Älterwerden auf.
Der Begriff Verschleiß ist eigentlich nicht korrekt, weil es keinen Verschleiß gibt. Man könnte sagen, dass es zu Schäden und einem Verlust des Gelenkknorpels kommt. Arthrose ist ein natürlicher Prozess, mit dem früher oder später jeder konfrontiert wird. Die meisten Menschen über 55 Jahre haben Arthrose in der Hand oder im Handgelenk. Nur 20% von ihnen haben tatsächlich Beschwerden.
Beschreibung der Beschwerden
Die meisten Gelenke bestehen aus zwei glatten, mit Knorpel bedeckten Knochenenden. Der Knorpel sorgt dafür, dass die einzelnen Knochenteile reibungslos über einander gleiten. Arthrose entsteht, wenn die glatten Oberflächen unregelmäßig werden und beschädigt sind. Arthrose in Händen und Fingern verursacht schmerzhafte und steife Gelenke.
Obwohl die durch Arthrose verursachten Beschwerden reduziert werden können, wird der Knorpel sich nicht erholen. Sobald der Knorpel beschädigt ist, wächst er nicht mehr nach.
Ursache und Entstehungsweise
Normalerweise entwickeln sich die Beschwerden allmählich durch das Älterwerden oder anhaltende Belastungen. Es kann auch passieren, dass der Knorpel nach einer Gelenkverletzung entsteht oder dass eine Autoimmunerkrankung wie rheumatoide Arthritis Arthrose zur Folge hat.
Beschwerden und Symptome: Symptome
Arthrose in der Hand wird meist in den Fingern und auf der Daumenseite des Unterarms gesehen. Folgende Beschwerden können auftreten:
- Schmerzen in den Fingern oder auf der Daumenseite der Handfläche und des Handgelenks.
- Morgen- oder Anlaufssteifigkeit. Die Hand und Finger sind nach einer längeren Phase der Inaktivität beim Wiederbewegen besonders schmerzhaft. Normalerweise verschwindet die schlimmste Steifigkeit innerhalb von 30 Minuten.
- Schmerzen bei Drehbewegungen.
- Kraftverlust.
- Da Arthrose oft in mehreren Gelenken auftritt, können beide Hände, aber auch andere Gelenke betroffen sein.
Diagnose
Nach einem Gespräch, einer Handinspektion und einer körperlichen Untersuchung kann die Diagnose Handarthrose oft schon mit großer Sicherheit gestellt werden. Auf einem Röntgenbild der Hand sind die Veränderungen von Knorpel und Knochen sichtbar. Aber zusätzliche Untersuchungen sind nicht immer notwendig, da die Behandlung oft nicht nach einem Röntgenbild geändert wird.
Nur in schweren Fällen führt das Ergebnis des Röntgenbildes zu einer anderen Behandlung wie einer Operation. Daher wird oft entschieden, keine zusätzlichen Untersuchungen durchzuführen, um den Druck auf die Versorgung und die Strahlenbelastung zu vermeiden.
Behandlung
Bei starken Schmerzen müssen die betroffenen Gelenke vorübergehend geschont werden, indem bestimmte Aktivitäten vermieden werden. Aber sich gar nicht mehr zu bewegen ist nicht die Lösung. Das Beugen und Strecken der Hand- und Handgelenksgelenke kann helfen, die Kraft und Beweglichkeit zu erhalten (Faust machen, Finger strecken, Finger spreizen). Dosierte Bewegung ist gut für den Knorpel. Eine Physiotherapie kann dabei helfen.
Es gibt verschiedene Behandlungsmöglichkeiten:
- Mit einer Schiene kann eine Überlastung des Gelenks verhindert werden und Schmerzen können reduziert werden.
- Schmerzstillende und entzündungshemmende Medikamente können in Phasen eingenommen werden, in denen der Schmerz am stärksten ist.
- In schweren Fällen können schmerzhafte Gelenke operativ fixiert oder durch ein künstliches Gelenk ersetzt werden.
Übungen
Sie können Ihre Symptome mit dem Online-Physiotherapie-Check überprüfen oder einen Termin in einer Physiotherapiepraxis in Ihrer Nähe vereinbaren.
Referenzen
Peters-Veluthamaningal, C., Willems, W., Smeets, J.G.E., Windt, D.A.W.M. Van der, Spies, M.N., Strackee, S.D., Vos, K., Wind, L.A. & Geraets, J.J.X.R. (2010). NHG-Standaard. Hand- en polsklachten. Huisarts Wet. 2010:53(1):22-39.